Option 2 – Erwerb einer Nichtansässigen Händlerkarte
Sie können eine Nichtansässigkeitshändlerkarte erhalten, wenn Sie in Frankreich ein eigenes Unternehmen eröffnet haben. Um den Status eines nichtansässigen Händlers zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim französischen Konsulat stellen. Diese Art der Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von einem Jahr erteilt und kann verlängert werden. Hierzu müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Dies sind zunächst einmal positive Bilanzen über die Aktivitäten des Unternehmens.
Nach einem Jahr hat Ihre Familie (Ehefrau und minderjährige Kinder) die Möglichkeit, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen und kann außerdem eine Aufenthaltserlaubnis in Frankreich erhalten. Nach drei Jahren haben Sie die Möglichkeit, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus (Permanent Residence) in Frankreich zu beantragen, der für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt wird.
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